SIKO Gegenaktionen München

Vernetzung

Noch ein Prozess ...

Zeit: 
03.06.2008 - 16:30

zum Versammlungsrecht.

Prozessfortführung siehe SZ_Artikel/Flüchtlingsrat - Sitzungssaal A224/II Justizgebäude Nymphenburgerstr. 16 München

IMI-Kongress 2008

Zeit: 
07.11.2008 - 19:00 bis 10.11.2008 - 14:45

IMI-Kongress 8./9. November 2008 zum Thema NATO



Der Kongress findet dieses Jahr am 8./9. November statt und wird sich intensiv mit dem Thema NATO beschäftigen. Zum EInstieg am 7.11. (Vorabend) eine Extraprogramm ;-)

2009 - 60 Jahre NATO

Die NATO feiert nächstes Jahr ihren 60. Gründungstag - und zwar "deutsch-französisch".

Dies wurde breit als angemessener Mobilisierungshöhepunkt erkannt. Klar, auch die SiKo-Aktivitäten sind mit dem NATO-Bezug angesprochen, das wird also in der "Münchner Runde" Gesprächsstoff.

Beim BUKO31 gabs ein sog. "Vernetzungstreffen", das Protokoll ist veröffentlicht ...

Erste Links:

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Bayernweite Demonstrationen zum Versammlungsrecht

Zeit: 
21.06.2008 - 11:00 bis 22.06.2008 - 10:45

Für unsere Versammlungsfreiheit!

Auf die Straße gegen das geplante bayerische Versammlungsgesetz!

Demonstration in München:
Samstag, 21. Juni 2008,
11.00 Uhr, DGB-Haus


DGB Bayern, ver.di

Gleichzeitig: Demonstration in Nürnberg

Prozesserklärung Jan T.

Ich möchte mit einer rhetorischen Frage beginnen.

Um was geht es eigentlich hier und heute?

Es geht um nichts Geringeres als das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.

Ich möchte wirklich nicht den Eindruck erwecken hier dozieren zu wollen. Ich weiß, dass sie Herr Richter besser darüber Bescheid wissen als ich. Trotzdem halte ich es für wichtig über die Tragweite dieses Prozesses ein wenig nachzudenken.

Deswegen zwei Zitate aus dem Grundgesetz.:

2. Prozess gegen die SIKO-Versammlungsleitung 2007

Am 16. April 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen den Versammlungsleiter Jan T., der Internationalen Demonstration gegen die "Sicherheitskonferenz" (SIKO) 2007, statt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge zu unterbinden. Im Strafbefehl war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 30 Euro verhängt worden.

Die Atmosphäre im Gerichtssaal war diesmal weitaus entspannter

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