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Treffen Aktionsbündnis

Zeit: 
16.09.2008 - da 19:30 a 22:15

ab jetzt finden die Treffen des

Aktionsbündnisses gegen die NATO-"Sicherheits"konferenz

14tägig statt, als auch am Dienstag, 16.9.2008 wei üblich 19:30h im Einewelthaus. Zur Zeit geht es u.a. um Aufrufinhalte und evtl. Arbeitsgruppen.

NATO-Sicherheitskonferenz 2009

Zeit: 
06.02.2009 - da 00:00 a 23:45

Der Vollständigkeit halber jetzt schon eingetragen:

Nach vorliegenden Informationen findet die "NATO-Sicherheitskonferenz" 2009 am Wochenende 6.-8. Februar 2009 statt.

... wartet, da sollte noch mehr kommen ... erst mal so:

Klage gegen Polizeigewalt 2006 (!)

Zeit: 
04.03.2008 - da 00:00 a 23:45

mal was anderes:

2006 wurde bei den SiKo-Aktionen ein (früher ;-) Demo-Clown von der Polizei verletzt, Dokumenation hier ("Clown"-Bilder dort: unten und weitere Links).

Um 9:00 Uhr im Amtsgericht Nymphenburgerstr. 16, Sitzungssaal A-123 der Prozess gegen den Polizisten, der "Clown" ist als Zeuge geladen.

Prozess gegen die SIKO-Versammlungsleitung 2007

Am 12. Februar fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die Versammlungsleiterin (Babette M.), der Internationalen Demonstration gegen die Kriegstagung 2007, statt.

Kurz vor Prozessbeginn wurde vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung abgehalten.

Etwa 30 Leute brachten ihre Solidarität mit der Angeklagten lautstark zum Ausdruck. In 2 Redebeiträgen wurde deutlich gemacht, dass das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, vor allem in Bayern, immer stärker beschnitten wird und dieser Prozess u.a. dazu benutzt werden soll, VersammlungsleiterInnen zukünftig als verlängerten Arm der Polizei zu missbrauchen.

"Der Versammlungsleitung wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Verstoß gegen die Auflage, Seitentransparente zu tragen und Lautsprecher nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen sowie für Ordnungsdurchsagen zu nutzen, nicht verhindert zu haben. Hierdurch soll sie selbst gegen eine Auflage des Bescheides verstoßen haben." (Anklageschrift)

Da der Sitzungssaal - mit Absicht? - viel zu klein bemessen war mussten viele der potentiellen ZuhörerInnen draußen bleiben. Gleich zu Beginn der Verhandlung machte Amtsrichter Müller klar, wer hier der Chef im Saal ist. Den Leuten, die keinen Sitzplatz mehr ergattert hatten, drohte er unmissverständlich an, sie raus werfen zu lassen falls sie nicht sofort den Saal verlassen. Den Vorschlag in einen größeren Saal auszuweichen wies er, ohne eine weitere Diskussion zuzulassen, rüde von sich.

Nachdem Staatsanwalt Lutz die Anklage verlesen hatte und die sonstigen gerichtspezifischen Formalitäten abgehakt waren, setzte die Angeklagte an, eine politische Erklärung abzugeben. Der erste Satz war noch nicht über ihre Lippen gegangen, als Richter Müller ihr das Wort abschnitt. Hier könne man "nicht jeden Schmarrn" vortragen, geiferte er und "abseitige Erklärungen" hätten vor Gericht nichts verloren. Nach einem Disput mit der Verteidigerin, Angelika Lex, sah er sich jedoch gezwungen der Angeklagten wieder das Wort zu erteilen.

Babette M. machte in ihrer Prozesserklärung (im Anhang) deutlich, dass Protest und Widerstand gegen die so genannte Sicherheitskonferenz eindeutig legitim sind. Sie wies weiter darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Versammlungsleitung sein kann, Polizeiaufgaben zu übernehmen. Ihre einzige Aussage zum juristischen Prozedere bestand darin, das sie mehrmals Ordnungsdurchsagen, bezüglich des Auflagenbescheides, vom Lautsprecherwagen getätigt habe.

Anschließend hatte der zweite Herr Müller seinen Auftritt. Namens gleich mit dem Richter, ob verwandt oder verschwägert wurde nicht geklärt, war Kriminalhauptkommissar (KHK) Müller 2007 Verbindungsbeamter zwischen Versammlungsleitung und Einsatzführung der Polizei. Er war als einziger Zeuge geladen und durfte das einzige Beweismittel, ein Video der Polizei von der Anti-SIKO-Demo 2007, süffisant kommentieren. Dies obwohl Rechtsanwältin Lex sich ausdrücklich dagegen verwehrt hatte. Richter Müller schmetterte diesen Einwand einfach ab. Bei der Vorführung des Videos waren die ZuhörerInnen zudem außen vor, akustisch war zwar Einiges mit zu bekommen, auf den Bildschirm hatten jedoch nur die Prozessbeteiligten Sicht. - Eine weitere Ausgrenzung der Öffentlichkeit an diesem Tage.

Das angeblich strafbare Verhalten der Angeklagten bestand laut KHK Müller u.a. darin, dass sie "halbherzige Durchsagen" gemacht habe, z.B. "Ich soll für die Polizei durchsagen, dass die Seitentransparente zu entfernen sind". Außerdem habe sie die "Haßtiraden gegen die Polizei", welche vom Lausprecher des Internationalistischen Blocks (IB) gekommen seien, nicht unterbunden. Die Moderation des IB-Lautis scheint ihm eh seit Jahren ein Dorn im Auge zu sein. Der Moderator sei bekannt als "Einpeitscher und Aufheizer", so Müller, auch die Moderatorin sei nicht besser. "No justice-no peace, fight the police;Verpißt Euch, Haut ab," habe sie gerufen. Dies seien keine "themenspezifische Äußerungen" und somit von Frau M. auch zu unterbinden gewesen. - Das die Ansagen der Moderation lediglich Reaktionen auf die Knüppel- und Gaseinsätze der Sondereinsatzkommandos gegen die DemonstrantInnen waren, wurde von ihm jedoch mit keinem Wort erwähnt

Als Realsatire zu werten war dann noch Müllers Versuch in die Psyche der
DemonstrantInnen vorzudringen indem er behauptete, auswärtige DemonstrationsteilnehmerInnen würden von der Versammlungsleitung instrumentalisiert. O-Ton Müller:"Arme Würstl von auswärts!" - Gewohnt als Befehlsempfänger zu funktionieren erscheint es ihm offensichtlich als logisch, dass Menschen nur fremdbestimmt handeln.

Nachdem KHK Müller vom Gericht entlassen wurde, forderte Staatsanwalt Lutz, die Angeklagte zu 50 Tagessätzen a 40 Euro zu verurteilen. Ansonsten war von diesem Herren nicht viel zu hören.

Rechtanwältin Lex ging in ihrem Plädoyer erstmal darauf ein, dass jedes Jahr zu SIKO-Zeiten massive Eingriffe der staatlichen Organe auf das Versammlungsrecht stattfinden. Sie wies weiter darauf hin, dass die Versammlungsleitung definitiv nicht als Hilfspolizist zu verstehen sei. "Sie hat weder rechtlich noch tatsächlich die Kompetenz polizeiliche Auflagen durchzusetzen," so Lex weiter, dafür seien die ca. 4000 PolizistInnen vor Ort zuständig. "Hätte die Angeklagte höchstpersönlich die Seitentransparente wegreißen sollen? Hätte sie 7000 Rucksäcke durchsuchen sollen, um zu verhindern, dass womöglich eine Glasflasche geworfen wird?" karikierte sie die lebensfremden Ansichten des Gerichts. Abschließend erklärte Frau Lex, unter Zitierung von Passagen des Versammlungsgesetzes, dass sich ihre Mandantin in keinster Weise strafbar gemacht habe und forderte einen Freispruch.

Bereits zu Beginn der Verhandlung, spätestens nachdem Babette M. auf ihrer Erklärung beharrte, war für alle ZuhörerInnen greifbar, dass von dem Richter nichts Gutes zu erwarten war. Für seine Überlegungen, vor Verkündigung des Urteils, benötigte er deshalb auch nur einige Minuten: 40 Tagessätze a 40 Euro. Die Begründung seines Urteilsspruchs kann nur als skandalös bezeichnet werden. Die Angeklagte habe durch ihre Körpersprache in der Verhandlung, ähnlich wie auf der Demonstration 2007, eine "unangenehme und hetzerische" Stimmung ausgestrahlt. Einen Seitenhieb auf den Moderator des IB-Lautis konnte er sich auch nicht verkneifen. Dieser hätte "Menschenverachtende Haßtiraden" abgelassen, so Müller.

Der Unmut über Müllers niveaulose Äußerungen führten im Zuhörerraum zu deutlichen Unmutsäußerungen während des Urteilsspruchs und einer Überreaktion des Amtsrichters. Justizbeamte marschierten auf, um die 2 "Störenfriede" zu entfernen, außerdem wurden Beide mit einem Ordnungsgeld von 30 Euro, alternativ 1 Tag Haft, ab gestraft.

Es war bereits im Vorfeld klar, dass dies kein "normaler" Prozess werden wird, sondern von staatlicher Seite als Vehikel missbraucht werden soll, Grundrechte wie Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit weiterhin abzubauen. Eine ausführlichere politische Einschätzung
und ein weiterer solidarischer und praktischer Umgang mit diesem Präzedenzfall bedarf noch einer intensiven Auseinandersetzung.

Nur soviel, es wurde bereits Widerspruch gegen dieses Urteil eingelegt. Wir werden Euch weiter auf dem Laufenden halten, wir bedanken uns für die breite Solidarität und hoffen auf Eure weitere Unterstützung.

Auf der Anklagebank saß nur Eine, doch gemeint sind wir ALLE!

Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die staatlichen Organe durchsetzen! Ein langwieriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen, verbunden mit erheblichen Anwalts- und
Prozesskosten, liegt vor uns. Auf der Anklagebank sitzt zwar weiterhin Babette, der staatliche Angriff richtet sich jedoch gegen uns alle. Diesen gemeinsam abzuwehren, sowohl auf juristischer wie auf politischer Ebene, kostet natürlich auch viel Geld, deshalb bitten wir Euch um Spenden auf folgendes Konto:

Martin Löwenberg
Kto.-Nr. 28 26 48 02
BLZ: 700 100 80
Postbank München
Kennwort: Prozess SIKO 07


München, 13. Februar 2008

AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-"SICHERHEITSKONFERENZ"



Prozesserklärung




Jedes Jahr treffen sich Vertreter und Vertreterinnen von Militär, Politik und Wirtschaft in München um dort im luxuriösen Ambiente des Bayrischen Hofs ungestört die Pläne für Militäreinsätze der nächsten Jahre auszuarbeiten. Diese Leute nennen sich selbst gerne „strategic community“, ein Begriff, der vorgaukelt, es handle sich bei dem Treffen um eine Gemeinschaft, die hier ein bisschen vorausplant, was ja eigentlich niemanden stören sollte. Unerwähnt bleibt nur, was hier eigentlich geplant und organisiert wird.

Es sind die Angriffskriege, die hier vorbereitet werden, die Kämpfe um Macht und Rohstoffe, um wirtschaftliche Vormacht und um das Recht auf Ausbeutung. Hier am runden Tisch wird ausgelotet, wie weit man gehen kann, ohne andere vor den Kopf zu stoßen, hier werden die Deals abgewickelt, deren Auswirkungen das Leben Hunderttausender kosten. Hier wird im wörtlichsten Sinne menschenverachtende Politik geplant.

Und das Ganze ist noch nicht einmal eine Veranstaltung, die irgendein politisches Mandat vorweisen könnte. Nein, es ist eine Veranstaltung der Privatwirtschaft in einer unheiligen Allianz mit der Bundeswehr.

Auf eine kleine Anfrage der Linkspartei gab die Bundesregierung an, die Münchner Sicherheitskonferenz werde durch 420 Bundeswehrsoldaten “unterstützt”, wobei 120 davon sogar das Hausrecht beim Veranstaltungsort ausüben. Die hierfür anfallenden Kosten beziffert die Bundesregierung auf 500.00 Euro, hinzu kommen weitere Hilfsleistungen vom Presse- und Informationsamt in Höhe von 341.000 Euro, so dass das Treffen der Kriegsstrategen mit insgesamt 841.000 Euro aus der Staatskasse finanziert wird!
Der Öffentlichkeit wird das Ganze dann noch als Einsatz für Frieden und Sicherheit verkauft. Orwells Vision vom Neusprech Krieg ist Frieden ist hier längst bittere Realität geworden.

Und gegen dieses Treffen internationaler Kriegsverbrecher richtet sich seit vielen Jahren unser Protest. Jedes Jahr kommen viele tausend Menschen um hier ihrer Ablehnung gegen diese Kriegskonferenz Ausdruck zu verleihen. Und jedes Jahr stoßen sie auf das selbe Bild. Die Staatsmacht versucht mit allen ihr zur Verfgung stehenden Mitteln die Proteste zu ver- oder zumindestens zu behindern. Die jährliche Demonstration wird mit der Regelmäßigkeit eines Uhrwerks angegriffen bzw. schikaniert. Von außen ist die Demonstration nur als wandernder Polizeikessel wahrnehmbar. Permanente Schikanen seitens der Einsatzleitung und vor allem seitens der Spezialeinheiten, die ohnehin meist tun und lassen was sie wollen. Vor und nach der Demonstration werden politisch aktive Menschen verfolgt und mit Repression berzogen. In schöner Regelmäßigkeit wird das Convergence Center von der Polizei gestürmt, obwohl die Stürmung des jeweils vorherigen Jahrs gerichtlich als unrechtmäßig festgestellt wurde.

Letztes Jahr wurde eine Beobachtergruppe eingesetzt, die die Polizeibergriffe dokumentieren sollte. Sie stellte fest, dass Provokationen und Gewalt von den Einsatzkräften und hier insbesondere von den USK-Einheiten ausgingen nicht von den Demonstrationsteilnehmern. Jeder Versuch, während der Übergriffe Beamte zur Rechenschaft zu ziehen scheiterte stets daran, dass der jeweilige Einsatzleiter immer genau dann nicht anwesend war, wenn er gebraucht worden wäre. Nachdem die eingesetzten Kampfmaschinen stets nicht identifizierbar sind, können sie auch im Nachhinein nicht mehr belangt werden.

Ein Beispiel vom letzten Jahr mag das veranschaulichen. Während eines der zahlreichen Angriffe auf den Demonstrationszug kletterten mehrere USK Beamte in voller Kampfmontur über parkende Autos. Die Autos wurden beschädigt, was bei der Hartplastikpanzerung der angreifenden Einheiten kein Wunder war. Ein Beamter wurde dabei beobachtet, wie er einen Zettel an die Windschutzscheibe eines beschädigten Fahrzeugs befestigte, auf dem stand, dass das Fahrzeug durch einen Polizeieinsatz beschdigt wurde. Wenige Sekunden später entfernte ein anderer Beamter diesen Zettel wieder. Der Versuch der Demonstrationsteilnehmer, daraufhin den Einsatzleiter zu verständigen scheiterte an seiner Abwesenheit. Später war im Pressebericht der bayrischen Polizei zu lesen: Namentlich noch nicht bekannte Demonstranten hatten in der Sonnenstraße mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigt.

Dieser Vorfall ist photographisch dokumentiert, trotzdem steht der Vorwurf gegen die Demonstration im Raum nicht gegen die Einsatzkräfte. Und im folgenden Jahr wird dann der Polizeieinsatz damit begründet, dass letztes Jahr Autos beschädigt wurden. Es könnte einen zum Lachen bringen, wäre es nicht so bitter ernst.

Die Durchführung der Demonstration ist also jedes Jahr wieder eine Herausforderung, ein Versuch, eines der höchsten Rechtsgüter der Bundesrepublik gegen eine Armee nicht identifizierbarer Kampfmaschinen zu verteidigen, gegen Willkür und Lüge, gegen Knüppeleinsätze und Festnahmen.
Und nicht zuletzt gegen die Gesetzesverstöße der Gesetzeshüter selbst. Seit Jahren wird die Einsatzleitung darauf hingewiesen, dass das Abfilmen der Demonstration kein Grundrecht der bayrischen Polizei ist. Im Versammlungsgesetz (12a Absatz 1) steht dazu eindeutig:

Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.

Tatsächlich wird aber jedes Jahr von Anfang an die gesamte Demonstration sowie Auftakt- und Abschlusskundgebung lückenlos gefilmt. Mehrere Fahrzeuge der Polizei mit Videokameras an langen Stangen stehen bereits auf dem Marienplatz, bevor überhaupt Teilnehmer anwesend sind.

In einer solchen Situation erscheint es geradezu lächerlich, wenn von der Versammlungsleitung erwartet wird, Polizeiaufgaben zu übernehmen. Ist es doch eher ihre Aufgabe, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gegen eine übermchtige Armada uniformierter Gewalttäter durchzusetzen.

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