Die Münchner Staatsanwaltschaft versucht, Rechtsgeschichte zu schreiben. Aus dem Bescheid des Kreisverwaltungsreferats für die Demonstration am 9.2. 2008:
Während der Versammlung am 9.2.2007 und 10.2.2007 nahmen laut Schreiben des PP München vom 11.1.2008 bis zu 15 Personen teil, die als Clowns kostümiert waren. Durch ihr Auftreten wären die Einsatzkräfte durch zum Teil theatralische Nachahmungen wie z.B. "Marschieren im Stechschritt" provoziert und verunsichert worden. Die Teilnahme an Versammlungen in derartiger Aufmachung werde von der Staatsanwaltschaft München I als strafbare Vermummung bewertet.
Diesmal haben die Clowns leider eine Pause gemacht, die Praxis zu dem Bescheid wurde nicht ausgetestet ...